Aktuell

Digitalisierung an den Schulen


Aus dem Digitalpakt, welcher der Bund mit 5,8 Milliarden Euro geschnürt hat, stehen der Stadt Schopfheim rund 780.000 € zur Verfügung, welche originär für den Ausbau der schulischen Infrastruktur (Vernetzung, Verkabelung, WLAN-Ausstattung etc.) genutzt werden soll. Hinzu kommt der verpflichtende Eigenanteil der Stadt in Höhe von 20 Prozent, was einem Betrag von knapp 200.000 € entspricht.

Seit ungefähr einem Jahr ist die städtische IT sowie das städtische Gebäudemanagement an den einzelnen Schulen mit der Bestandsaufnahme und der Kostenkalkulation für den Ausbau der erforderlichen schulischen Infrastruktur betraut. Damit überhaupt ein Antrag aus dem Digitalpakt gestellt werden kann, müssen die Schulen bis zum Abschluss der jeweiligen Maßnahme einen Medienentwicklungsplan erstellen, in welchem konzeptionell erläutert ist, wie die Schulen die digitalen Geräte im Unterricht einsetzen. Unterstützung erhalten die Schulen hierfür vom Kreismedienzentrum in Lörrach. Zwischenzeitlich haben fast alle Schulen ihren Medienentwicklungsplan fertig gestellt und diesen vom Landesmedienzentrum genehmigen und zertifizieren lassen, so dass die Antragstellung im Rahmen des Digitalpaktes bei der L-Bank nun zeitnah für alle Schulen erfolgen kann.

Im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ hat der Bund 500 Mio. Euro Bundesmittel bereitgestellt. Hieraus entfallen 65 Mio. € auf Baden-Württemberg. Zusätzlich zu den Finanzhilfen des Bundes hat das Land weitere Mittel in derselben Höhe zur Verfügung gestellt. Zweck dieser Mittel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für digitalen Fernunterricht durch mobile Endgeräte, die Schulen jenen Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung stellen, die zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zugreifen können. Damit sollen soziale Ungleichgewichte beim Fernlernen ausgeglichen werden. Auf dieser Basis sind die Schulen für die Ausleihe der Geräte zuständig.
Die Stadt Schopfheim erhielt aus diesem Fördertopf rd. 180.000 €, wovon im Sommer letzten Jahres insgesamt 440 mobile Schülerendgeräte (i-Pads) angeschafft wurden, welche den Schülerinnen und Schülern an den einzelnen Schulen aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehen.

Seit dem 28. Januar 2021 ist die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Leihgeräte Lehrer“ zwischen Bund und Land in Kraft. Diese Fördermittel sollen die Schulen dabei unterstützen, Lehrkräfte geeignete mobile digitale Endgeräte sowohl für den Unterricht an der Schule, beim Distanzlernen als auch zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung leihweise zur Verfügung zu stellen. Der Stadt Schopfheim wurde hierfür ein Budget in Höhe von rd. 84.000 € zugeteilt, welches bis 31. Dezember 2021 zur Verfügung steht. Das Budget reicht selbstverständlich nicht dafür aus, jeder Lehrkraft ein Endgerät zur Verfügung zu stellen.
Schnellstmöglich wird die Stadt Schopfheim über diesen Fördertopf jedoch ca. 130 Endgeräte für die Lehrer anschaffen und diese dann leihweise zur Verfügung stellen.
Momentan erfolgt die Serverbetreuung teilweise von den Schulen selbst bzw. auch über einen externen Dienstleister. Ob und in welchem Umfang für den technischen Support an den städtischen Schulen eine Stelle ausgeschrieben werden soll, wird derzeit verwaltungsintern geprüft.

Auch hierfür ist seit 04. November 2020 eine Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten, woraus der Stadt Schopfheim ein festgelegtes Budget in Höhe von rd. 88.000 € zur Verfügung steht.

Im Gegenzug zu dieser finanziellen Unterstützung des Bundes haben sich die Länder dazu verpflichtet, die Lehrkräfte verstärkt im digitalen Unterricht fortzubilden. Dafür wird Baden-Württemberg in den kommenden vier Jahren neun Millionen Euro investieren. Die Lehrerfortbildung obliegt somit dem Land.