Aktuell

Inzidenz stabil unter 50


Nachdem das RKI für den Landkreis Lörrach heute einen Inzidenzwert von 42,4 veröffentlicht hat, ist dies der fünfte Tag in Folge, an dem der Wert von 50 unterschritten wurde. Es treten damit ab morgen, Montag, den 31. Mai 2021 weitere Lockerungen in Kraft.



Die Lockerungen im Einzelnen:

Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

Weitere Öffnung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen:

  • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
  • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e  Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
  • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)
  • Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
  • Gesteuerter Zutritt
  • Warteschlangen vermeiden
  • Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
  • Testpflicht entfällt

Archive, Büchereien und Bibliotheken können ohne die Einschränkungen nach §§ 15 und 16 CoronaVO geöffnet werden.

Zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen können ohne die Einschränkungen nach §§ 15 und 16 CoronaVO geöffnet werden.

Die Lockerungen müssen zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

Im Schulbereich tritt ab 01. Juni der § 19 Abs. 2 außer Kraft (Unterricht unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Testangebote sowie unter Wahrung der Abstandspflicht im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht).

Das bedeutet, dass das Abstandsgebot an weiterführenden und beruflichen Schulen aufgehoben wird, also Präsenzunterricht möglich ist. Im Klassenverbund ist die Sportausübung im Freien gestattet und Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.

  • Eine grafische Übersicht über die einzelnen Lockerungsschritte bietet das Land hier zum Download an.
  • Informationen zur Öffnungsstufe 2 finden Sie hier.