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Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen


Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen können Verkehrsteilnehmende gefährden. In Einmündungs- und Kreuzungsbereichen verhindert Überwuchs die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen. Deshalb sollten Hecken, Sträucher und Bäume frühzeitig zurückgeschnitten werden.

Folgend finden Sie eine Zusammenfassung der Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen:

  • Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 Meter über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird. So ist die Durchfahrtshöhe für LKWs bzw. Rettungsfahrzeuge gesichert.
  • Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäum mit einer lichten Höhe von 2,50 Meter über den Wegen zurückzuschneiden.
  • Bäume sind zusätzlich auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und dürres Geäst bzw. dürre Bäume ganz zu entfernen.
  • Der seitliche Sicherheitsraum ist ebenfalls zu achten. Daher ist auch die seitliche Bepflanzung an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen zurückzuschneiden. Insbesondere Hecken sind durch regelmäßige ausreichende Rückschnittmaßnahmen auf der Grundstücksgrenze zu halten, sodass ein späterer Schnitt in den Bestand der Hecke vermieden werden kann.
  • Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzung verdeckt werden. Diese sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmenden ständig und rechtzeitig ohne Sichtbeeinträchtigungen wahrgenommen werden können.