Aktuell

FFP2-Maske im Rathaus und städtischen Einrichtungen


Im Rathaus und in allen städtischen Einrichtungen besteht ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die bereits geltende 3-G-Regelung mit Nachweispflicht gilt weiterhin.

Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Lebensjahr, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen ihres Schulbesuchs teilnehmen, haben ebenfalls Zutritt. Der Schülerstatus muss durch einen entsprechenden Ausweis nachgewiesen werden.

Das Rathaus bleibt weiterhin für Besucher*innen geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie auf www.schopfheim.de und die Telefonzentrale ist unter 07622 396-0 erreichbar.