Aktuell

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2024


Die Hebesätze für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B) bleiben im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Dies hat der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung am 11.12.2023 in öffentlicher Gemeinderatssitzung beschlossen.
Die Bekanntmachung ist unter https://www.schopfheim.de/bekanntmachungen abrufbar.