Förderung für Entsiegelung und Begrünung
Die Stadt fördert auch in diesem Jahr Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise wie Entsiegelungen sowie verschiedene Begrünungsmaßnahmen. Wo ist Ihr bevorzugter Aufenthaltsort, wenn Sie sich bei Sommertemperaturen von über 35°C im Freien aufhalten? Schattige, grüne Orte sowie Plätze am Wasser werden wohl die überwiegenden Antworten sein. Niemand wird sich freiwillig längere Zeit auf unbeschatteten Asphaltflächen aufhalten. Bereits die Temperaturdifferenz zwischen einer sonnenbeschienenen Straße und einer grünen Wiese ist deutlich wahrnehmbar. Noch deutlicher ist der Temperaturunterschied im Schatten von Bäumen.
Um das Stadtklima auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erträglich zu halten und um so viele Grünflächen wie möglich zu schaffen und seien sie noch so klein, ist die Stadt auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Neben dem Temperaturausgleich durch die Verdunstungswirkung der Pflanzen, die Hitzetage erträglicher macht, spielen entsiegelte, unverdichtete und begrünte Flächen auch eine große Rolle bei der Bewältigung der zunehmenden Starkregenereignisse. Begrünte Flächen nehmen Niederschläge vor Ort auf, entlasten die Kanalisation und fördern die Grundwasseranreicherung.
Nicht zuletzt dienen artenreiche Grünflächen dem Erhalt von Ökosystemen und der Biodiversität, die auch die Lebensgrundlage für uns Menschen darstellen und der Verödung der Stadt- und Landschafträume entgegenwirken.
Aus den genannten Gründen richtet sich das Förderprogramm „Begrüntes Schopfheim“ an private Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Mieterinnen, Vereine und Verbände in allen Gebieten, in denen Begrünungsmaßnahmen nicht verpflichtend sind.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Entsiegelung einer mind. 10m² großen bisher wasserundurchlässigen Fläche mit anschließender Begrünung: Zuschuss: Max. 20€/m².
- Dachbegrünung einer mind. 10m² großen Fläche mit mind. 10cm Substrathöhe. Zuschuss: Max. 50€/m²
- Fassadenbegrünung einer mind. 15 m² großen zusammenhängenden Fläche und einem Mindestvolumen für den Wurzelraum von 1m³. Zuschuss: Max. 50€/m²
- Pflanzung großkroniger einheimischer Laubbäume. Zuschuss: Max. 200€ pro Baum