Provisorische Absturzsicherung
Wie die Fachgruppe Tiefbau mitteilte, wurde bei einer Bauwerksprüfung nach DIN 1076 an der Brücke am Entegast bemängelt, dass die Absturzsicherung nicht den aktuell geltenden Normen entspreche.
Die vorhandene Absturzsicherung d.h. die Brüstung sei zu niedrig, heißt es aus dem Tiefbau. Eine Absturzsicherung bei Brücken, welche von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden können, müsste 1,30 m hoch sein und dürfte nicht übersteigbar sein.
Eine Ortsbegehung mit dem zuständigen Versicherer ergab, dass ein Bestandsschutz nicht geltend gemacht werden könne. Die geltenden Normen seien auch an der Brücke am Entegast anzuwenden und einzuhalten.
Bis eine endgültige Entscheidung getroffen sei, wie zukünftig das Geländer an der Wiesenbrücke aussehen solle, werde man eine provisorische Absturzsicherung aus Holz anbringen. Die provisorische Absturzsicherung werde vor Ostern an die Brücke montiert, man visiere dafür die Kalenderwoche 11 an. Der nächste Schritt sei die Planung einer dauerhaften Absturzsicherung.